Was Kostet Eine Risikolebensversicherung?

Was Kostet Eine Risikolebensversicherung
Rechenbeispiel

Vertragslaufzeit Basis-Schutz * Comfort-Schutz *
20 Jahre 5,45 Euro 7,19 Euro
25 Jahre 7,11 Euro 9,38 Euro
30 Jahre 9,51 Euro 12,55 Euro
35 Jahre 13,11 Euro 17,30 Euro

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Wie viel kostet ein Risikolebensversicherung?

So viel kostet eine Risikolebensversicherung Eine Risikolebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 150.000 Euro und einer Laufzeit von zehn Jahren gibt es für einen 25-Jährigen bereits ab etwa drei Euro monatlich.

Wie hoch soll eine Risikolebensversicherung sein?

Wie hoch sollte die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung sein? – Je nach Lebenssituation sollte die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung das 3- bis 5-fache des gemeinsamen Bruttojahreseinkommens betragen. Paare mit kleinen Kindern sollten sich entsprechend höher absichern als ein Paar ohne Kind.

Familien mit kleinen Kindern: das 5-fache Bruttojahreseinkommen Alleinerziehende: das 5-fache Bruttojahreseinkommen Familie mit größeren Kindern: das 3-fache Bruttojahreseinkommen Kinderlose Ehepaare: das 3-fache Bruttojahreseinkommen Geschäftspartner: Summe der Verbindlichkeiten sowie Aufwände der Re-Organisation oder Geschäftspartnersuche

Die monatlichen Beiträge hängen von der Laufzeit der Versicherung, aber auch von der Versicherungssumme ab. Wie Du die Beiträge Deiner Risikolebensversicherung berechnen kannst, erfährst Du in unserem Ratgeber Risikolebensversicherung Rechner.

Wann lohnt sich eine Risikolebensversicherung?

Risikolebensversicherung sinnvoll? Für wen + wann lohnt sie? Eine Risikolebensversicherung ist sinnvoll, wenn Sie das, was Ihnen im Leben wichtig ist, für den Fall Ihres Todes finanziell absichern möchten: seien es Angehörige wie Partner oder Kinder – oder auch ein Geschäftspartner im gemeinsamen Unternehmen.

In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, in welchen Situationen eine Risikolebensversicherung sinnvoll ist und wann eher nicht. Beginnen wir mit den Grundlagen: Die bietet zwei Formen der finanziellen Absicherung für den Fall des Todes, Den Hinterbliebenenschutz, bei welchem die Familie abgesichert wird, wenn das Gehalt des Hauptverdienenden wegbricht, und die Kreditabsicherung,

Bei letzterer erhält direkt der Kreditgeber, meistens eine Bank, die Auszahlung im Todesfall. Aber auch das entlastet im Leistungsfall die Familie – diese muss neben der Belastung durch den Verlust einer geliebten Person nicht noch die Raten für den Kredit bedenken.

  1. Wenn Ihr Einkommen unvorhergesehen durch einen plötzlichen Todesfall wegbricht, welche finanziellen Belastungen entstehen dann für diejenigen, die von Ihnen abhängig sind?
  2. Kann der Verlust Ihres Einkommens sicher über mehrere Monate hinweg ausgeglichen werden, beispielsweise durch andere Einnahmen?

Grundsätzlich ist eine Risikolebensversicherung für folgende Personengruppen sinnvoll:

  • Familien, Paare und Alleinerziehende
  • Immobilienkäufer und Bauherren
  • Geschäftspartner

Nicht sinnvoll ist eine Risikolebensvorsorge für Alleinstehende und nur eingeschränkt sinnvoll ist sie für Paare ohne Kinder – und für diejenigen, die eine Altersvorsorge suchen, aber dazu später mehr. Die Risikolebensversicherung: Sinnvoll für Familien und Paare Es gibt viele Formen der Familie und unabhängig der rechtlichen Situation, hängt es vor allem vom persönlichen Empfinden ab, wer zur eigenen Familie gehört und wer nicht.

Daher haben wir die Familie aufgeteilt in Familien, in welcher eine Person für das Haupteinkommen sorgt, dann in verheiratete und unverheiratete Paare mit Kindern und zuletzt Paare ohne Kinder, Für den Hinterbliebenenschutz lohnt sich eine Risikolebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme,

Sie errechnen dabei im Voraus, wie viel Geld Ihr Kind bzw. Ihre Kinder benötigen, bis sie volljährig sind, oder wie viel Geld Ihr Partner oder Ihre Partnerin benötigt, bis alle finanziellen Lücken geschlossen sind und das eigene Einkommen ausreicht. Bei unverheirateten Paaren und Paaren, die möglichst wenig Erbschaftsteuer auf die Auszahlung leisten möchten, ist eine Über-Kreuz-Risikolebensversicherung sinnvoll.

  1. Bei verheirateten Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften kommt auch eine infrage.
  2. Verheiratete Paare mit Kindern Ein Kind bedeutet Verantwortung.
  3. Nicht nur im Sinne der Erziehung, sondern auch im finanziellen Sinne : Ein Kind muss ein Dach über dem Kopf und Essen auf dem Tisch haben, muss eingekleidet und für die Schule ausgestattet werden.

Während Erwachsene finanzielle Engpässe bewältigen können, indem sie mehr arbeiten, ihre Ausgaben anders planen oder einen Antrag auf staatliche Leistungen stellen, sind Kinder vollständig von Eltern, Erziehungsberechtigten oder Vormündern abhängig,

Umso wichtiger ist es, dass Kinder finanziell abgesichert sind, sollte ein Erziehungsberechtigter vorzeitig und plötzlich versterben. Auch wenn beide Elternteile gleich oder ähnlich zum Haushaltseinkommen beitragen: Die Waisenrente ist auch in diesem Fall nur eine kleine finanzielle Erleichterung und kann eine Versorgungslücke nicht schließen,

Unverheiratete Paare – mit und ohne Kinder Für unverheiratete Paare und nicht eingetragene Lebenspartner ohne Kinder ist eine Risikolebensversicherung bedingt sinnvoll. Denn wenn Sie nicht verheiratet sind, hat beim Tod eines Partners der andere keinen Anspruch auf eine Witwer- oder Witwenrente.

Das heißt, dass die ohnehin auftretende finanzielle Versorgungslücke noch größer wird, da es nicht einmal diese Leistung vom Staat gibt. Insbesondere wenn noch Kinder im Spiel sind, ist eine Risikolebensversicherung aber zu empfehlen. Zwar gibt es auch für Kinder unverheirateter Personen eine Halb- oder Vollwaisenrente, diese fällt allerdings gering aus und kann nicht das Einkommen des Partners ersetzen.

Mit einer Risikolebensversicherung können Sie Ihren Partner oder Ihre Partnerin und Ihr Kind also finanziell absichern, ohne von der klassischen Eheschließung abhängig zu sein. Das oben genannte gilt auch, wenn Sie mit dem anderen Elternteil Ihres Kindes nicht in einer Liebesbeziehung stehen und sich in einer Co-Elternschaft befinden: Auch in diesem Fall möchten Sie natürlich dafür sorgen, dass Ihr Kind gut versorgt ist, wenn Ihnen ein plötzliches Unglück widerfährt.

  • Paare ohne Kinder Für kinderlose Paare ist eine Risikolebensversicherung nur dann sinnvoll, wenn einer der beiden Partner vom anderen finanziell abhängig ist,
  • Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn eine Person den Hauptverdienst erbringt und die andere Person als Hausmann oder Hausfrau tätig oder beispielsweise berufsunfähig ist.

Bricht dann der Hauptverdienst weg und es gibt keine anderweitige Absicherung (wie bspw. eine ), so ist die Witwen- oder Witwerrente auch hier bei weitem nicht ausreichend, um die anfallenden Kosten zu decken. Die Risikolebensversicherung: Besonders sinnvoll für Alleinerziehende Alleinerziehende nehmen eine Sonderrolle in unserer Betrachtung ein, denn sie tragen die gesamte Verantwortung für ihre Kinder allein.

  • Denn was passiert, wenn diesen Alleinerziehenden etwas zustößt? Genau aus diesem Grund ist eine Risikolebensversicherung für Alleinerziehende besonders wichtig.
  • Bei der Wahl der Versicherungssumme für eine Risikolebensversicherung sollten Alleinerziehende sich stets fragen: Wie viel Geld braucht mein Kind bzw.

meine Kinder bis sie finanziell auf eigenen Beinen stehen können? Braucht mein Kind finanzielle Unterstützung in der Ausbildung oder im Studium? Wie sind die Pläne meines Kindes für die Zukunft? Im Zweifel sollten Sie sich immer für eine höhere Versicherungssumme entscheiden.

Jetzt fragen Sie sich vielleicht: Wie kommt das Geld im Todesfall zu meinem Kind, wenn es noch nicht 18 Jahre alt ist? Kann eine Risikolebensversicherung überhaupt an Minderjährige ausgezahlt werden? Die Antwort lautet: Nein, eine Auszahlung einer Lebensversicherung an Minderjährige ist nicht möglich.

Sie können jedoch trotzdem als Bezugsberechtigte eingesetzt werden. Es sollte gleichzeitig ein Vormund benannt werden, für den Fall, dass das Kind zum Zeitpunkt Ihres Todes noch nicht volljährig sein sollte. Sonst könnte es zu einer Verzögerung der Auszahlung kommen, bis das Gericht einen Vormund bestimmt hat.

Oder das Gericht bestimmt einen Vormund, den Sie sich nicht für Ihr Kind wünschen. Achten Sie beim Abschluss einer Risikolebensversicherung für Alleinerziehende zudem auf eine Nachversicherungsgarantie, wie sie bei der Hannoversche in den meisten Tarifen enthalten ist. So bleiben Sie flexibel, sollte sich die Lebenssituation Ihres Kindes ändern – wie bei der Aufnahme eines Studiums.

Doch gibt es Fälle, in denen eine Risikolebensversicherung für Alleinerziehende nicht sinnvoll ist ? Beendet Ihr Kind bereits die Ausbildung, steigt ins Arbeitsleben ein und ist finanziell unabhängig? Dann ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung nicht sinnvoll, denn Ihr Kind ist bereits finanziell abgesichert.

  • Hier ist die Investition in andere Versicherungsarten sinnvoller.
  • Die Risikolebensversicherung: Sinnvoll für Immobilienkäufer, Bauherren und bei Darlehen Nehmen Sie einen Kredit auf, weil Sie ein Haus kaufen oder bauen möchten, sprechen die Banken oftmals direkt eine (also eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme) an.

Eine solche ist zur Absicherung des Kredits immer sinnvoll, Dabei profitieren beide Seiten: Sie können sich sicher sein, dass für die Ratenzahlungen des Kredites auch nach einem plötzlichen Todesfall vorgesorgt ist und die Hinterbliebenen sich damit nicht befassen müssen.

  • Die Banken wiederum haben eine Garantie, dass in jedem Fall die Raten bezahlt werden.
  • Für die Absicherung der Tilgung eines Kredits sollten Sie die Versicherungssumme an den Tilgungsplan anpassen,
  • Die Versicherungssumme fällt dann entsprechend der Restschuld, sodass Sie nur das versichern, was notwendig ist.

Hier ist vor allem die Rede von großen Summen wie bei einer Baufinanzierung. (Bei kleineren Krediten, wie beim Kauf eines Autos, ist eine linear fallende Versicherungssumme sinnvoll.) Achten Sie darauf, dass Sie eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme wählen, keine Ratenschutzversicherung oder ähnliches.

Von Letzterem raten Verbraucherschützer immer wieder ab. Leider wird eine Ratenschutzversicherung auch oft unter dem Namen Restschuldversicherung verkauft. Die Risikolebensversicherung: Sinnvoll für Geschäftspartner Gründen mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen, dann ist das Bestehen der neuen Firma nicht nur von der Arbeitskraft abhängig, sondern auch von dem Vermögen, das investiert wird.

Tritt ein plötzlicher Tod eines Geschäftspartners ein, kann das die Insolvenz des neuen Unternehmens bedeuten, Um daher das gemeinsame Unternehmen zu sichern, bietet es sich an, dass die Geschäftspartner eine Über-Kreuz-Risikolebensversicherung abschließen.

Nein, Wer eine private benötigt, für den ist die Risikolebensversicherung nicht passend. Im Gegensatz zu einer wird kein Kapital angespart und angelegt, sodass es keine Rente oder ähnliches gibt. Bei der Risikolebensversicherung gibt es nur die einmalige Auszahlung der Todesfallsumme, Läuft der Vertrag aus, weil die Laufzeit beendet ist, gibt es keine Leistung.

Da es bei der Risikolebensversicherung eine Gesundheitsprüfung und die Einschätzung von Vorerkrankungen und Hobbys gibt, ist ein möglichst frühzeitiger Abschluss sinnvoll. Denn vom jungen Alter, einer guten Gesundheit und einer längeren Laufzeit des Vertrags profitieren Sie als Versicherungsnehmer durch langfristig niedrigere Beiträge der Versicherung! Achtung: Bitte beantworten Sie die Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß! Es ist korrekt, dass Vorerkrankungen, Übergewicht oder der Status als Raucher zu höheren Beiträgen führt.

Allerdings kann der Versicherer im Leistungsfall die Auszahlung der Todesfallsumme verweigern und den Vertrag für nichtig erklären, wenn sich herausstellt, dass die Antworten auf die Gesundheitsfragen nicht korrekt sind. Das gilt nicht nur für die Risikolebensversicherung, sondern für jede Versicherung mit Gesundheitsprüfung! Als Fazit lässt sich also sagen, dass eine Risikolebensversicherung für all jene sinnvoll ist, die Ihre Hinterbliebenen vor einer finanziellen Versorgungslücke schützen wollen.

Ob Hauptverdiener oder Hauptverdienerin, Familien mit Kindern oder Geschäftspartner: Bei einem Todesfall sind die Hinterbliebenen und Angehörigen genug belastet, da müssen nicht noch finanzielle Sorgen zusätzlich auf ihnen lasten. Durch die Zweckgebundenheit, nämlich eben den Versicherungsschutz für die Hinterbliebenen, ist die Risikolebensversicherung auch so günstig: Es gibt keinen Kapitalaufbau zur Altersvorsorge, was bedeutet, dass die Beiträge der Versicherung niedriger sind als beispielsweise bei einer Kapitallebensversicherung.

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Und letztlich sind die Tarife unserer Risikolebensversicherung sogar ziemlich flexibel, Sie können eine Dynamik im Vertrag vereinbaren, die die Inflation mit berücksichtigt. Mit der in fast allen Tarifen enthaltenen Nachversicherungsgarantie können Sie die Todesfallleistung bei Geburt eines Kindes, Hochzeit und oder anderen Ereignissen erhöhen.

Und bei Zahlungsschwierigkeiten gibt es bei der Hannoversche eine ganze Bandbreite von Möglichkeiten – die Kündigung einer Risikolebensversicherung ist bei uns als Anbieter nur in den seltensten Fällen vonnöten. Unsere Produkte zur Absicherung Ihrer Hinterbliebenen Risikolebensversicherung Der beste Schutz für Ihre Lieblingsmenschen: Finanzielle Sicherheit im Fall der Fälle, besonders geeignet bei Familien mit einem Hauptverdiener.

  • Restschuldversicherung Finanz-Risiken absichern, die stetig kleiner werden – wie einen Kredit, den Sie abbezahlen? Dank konstanter Beiträge besonders günstig.
  • Partner-Risikolebensversicherung Zwei Partner sichern sich gegensetitg ab und teilen sich dabei einen gemeinsamen Vertrag.
  • Das ist großer Schutz – für kleines Gleld.

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Wie lange soll ich meine Risikolebensversicherung laufen lassen?

Wie lang sollte die Laufzeit einer Risikolebensversicherung sein? Die Laufzeit der wird im Versicherungsvertrag festgelegt. Für gewöhnlich beträgt sie etwa 20 bis 25 Jahre. Zwar besteht die Möglichkeit, die Versicherung zu kündigen, doch sollte davon nur im Notfall Gebrauch gemacht werden. Wichtig ist daher eine gut kalkulierte Versicherungsdauer.

Wie lange zahlt man eine Risikolebensversicherung?

Gut zu wissen – In der Regel werden „runde Zahlen» als Laufzeit gewählt, beispielsweise 10 oder 30 Jahre, jedoch ist das kein Muss und die Laufzeit kann individuell festgelegt werden. Im Versicherungsschein der Risikolebensversicherung können versicherte Personen jederzeit einsehen, wie lange der eigene Schutz besteht.

Für wen eignet sich eine Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung ist für jeden sinnvoll, der Angehörige oder Geschäftspartner für den Fall seines Todes finanziell absichern möchte. Besonders für Familien und Paare, die hauptsächlich vom Einkommen eines Hauptverdieners leben, ist diese Absicherung wichtig.

Denn häufig entsteht im Todesfall des Hauptverdieners eine Einkommenslücke, welche die Hinterbliebenen alleine nicht füllen können. Wann eine Risikolebensversicherung sinnvoll ist Eine Risikolebensversicherung ist für Sie sinnvoll, wenn Angehörige finanziell von Ihnen abhängig sind oder Sie eine Immobilie oder das eigene Unternehmen finanziell absichern möchten.

Ein Vertrag ist dabei vor allem für folgende Personengruppen zu empfehlen:

Familie mit Kindern Immobilienkäufer mit Darlehen Unternehmensgründer / Geschäftspartner

Alleinstehende hingegen benötigen in der Regel keine Risikolebensversicherung. Eine Risikolebensversicherung ist zudem sinnvoll, da sie mit relativ geringen Beiträgen die Existenz geliebter Menschen sichert und somit Schutz und Sicherheit bietet. Eine 34-jährige alleinerziehende Mutter kann ihr Kind beispielsweise bereits ab rund acht Euro im Monat finanziell absichern.

Wann wird eine Risikolebensversicherung nicht ausgezahlt?

Wann erfolgt die Auszahlung der Risikolebensversicherung? Die Auszahlung einer soll die Hinterbliebenen finanziell absichern, wenn der Versicherte verstirbt. Eine solche Versicherung ist beispielsweise dann besonders sinnvoll, wenn der Versicherte der Alleinverdiener der Familie ist, wenn ein Paar gemeinsam einen Kredit abzuzahlen hat oder wenn für die Kinder finanziell vorgesorgt werden soll.

  • So werden die Hinterbliebenen nach dem Tod des Versicherten nicht zusätzlich zu ihrer Trauer auch noch mit finanziellen Schwierigkeiten belastet.
  • Vor Abschluss des Vertrags ist es wichtig zu verstehen, wann eine Risikolebensversicherung zahlt und unter welchen Umständen Sie den Anspruch auf Auszahlung der Risikolebensversicherung verlieren können.

Außerdem erfahren Sie in diesem Artikel, auf welche vertraglichen Details Sie achten und welche wichtigen Fragen Sie vor dem Abschluss klären sollten. Die Auszahlung der Risikolebensversicherung erfolgt, wenn der Versicherte während der Laufzeit des Vertrags verstirbt,

Ist er hingegen nach Ablauf des Vertrags noch am Leben, wird kein Geld ausgezahlt. Grundsätzlich wird, sobald der Tod des Versicherten nachgewiesen ist, die gesamte vereinbarte Summe auf einmal fällig – im Gegensatz zu beispielsweise einer Rentenversicherung, deren Auszahlungen auch monatlich erfolgen können.

Gezahlt wird die Summe, die im Vertrag vereinbart wurde. Ebenfalls wichtig zu wissen: Eine Risikolebensversicherung wird auch dann ausgezahlt, wenn der Vertrag erst kurze Zeit bestanden hat und der Versicherte dann plötzlich und unerwartet verstirbt. Wann genau die Risikolebensversicherung zahlt, hängt von mehreren Voraussetzungen ab.

Im Prinzip kann die Auszahlung der Risikolebensversicherung schon nach wenigen Tagen erfolgen. Es können jedoch Umstände eintreten, die zu einer Verzögerung führen. Weitere Informationen dazu finden Sie im weiteren Verlauf dieses Artikels. Immer wieder taucht die Frage auf, ob eine Auszahlung der Risikolebensversicherung nach Vertragsende erfolgen kann.

Die Antwort ist viele überraschend: Die Versicherungssumme wird normalerweise ausschließlich dann ausgezahlt, wenn der Versicherte während der Vertragsdauer verstirbt. Eine Auszahlung der Risikolebensversicherung im Erlebensfall ist nicht vorgesehen,

  1. Der Grund ist recht einfach: Der Zweck einer Risikolebensversicherung ist, Hinterbliebene finanziell zu schützen – nicht, Kapital aufzubauen.
  2. Somit ist die Leistung auch nur dann zu erbringen, wenn der Versicherungsfall – also der Tod des Versicherten – auch tatsächlich eintritt.
  3. Auch die Beiträge, die während der Vertragslaufzeit geleistet wurden, werden nicht zurückerstattet.

Eine Auszahlung der Risikolebensversicherung nach Ablauf ist also nicht möglich. Allerdings hat die HUK24 mit der Premium Risikolebensversicherung ein Produkt im Programm, das eine vorgezogene Todesfallleistung umfasst: Wird bei der versicherten Person eine fortschreitende unheilbare Krankheit diagnostiziert, die binnen 12 Monaten zum Tode führt und lediglich symptomlindernd behandelt wird, kann die Versicherungssumme im Voraus ausgezahlt werden.

Das kann beispielsweise eine besondere medizinische Versorgung, eine individuell zugeschnittene Pflege oder die Erfüllung eines großen letzten Wunsches möglich machen. Eine Risikolebensversicherung wird weder nach Ablauf ausgezahlt, noch können Sie sich die Summe vorzeitig auszahlen lassen. Die Versicherungssumme ist nur für den tatsächlichen Versicherungsfall gedacht und wird nur dann tatsächlich ausgeschüttet.

Es ist natürlich möglich, eine Risikolebensversicherung zu kündigen. Eine Auszahlung kann dann allerdings nicht mehr erfolgen und die bisher geleisteten Beiträge werden nicht erstattet, Eine Kündigung ist daher in den allermeisten Fällen nicht empfehlenswert und sollte nur dann erfolgen, wenn die Versicherung mit großer Sicherheit nicht mehr gebraucht wird.

Manchmal führt ein finanzieller Engpass dazu, dass die Beiträge zu einer Belastung werden. Da keine Auszahlung der Risikolebensversicherung bei einer Kündigung erfolgt, ist es sinnvoller, statt der Kündigung eine Freistellung von den Beiträgen zu veranlassen. Während eines vereinbarten Zeitraums fallen dann keine Beiträge mehr an.

Im Gegenzug wird die Versicherungssumme um einen gewissen Betrag reduziert. Bei der HUK24 Classic Risikolebensversicherung ist außerdem eine Beitragspause von 6 Monaten, bei der HUK24 Premium Risikolebensversicherung sogar eine von 12 Monaten möglich.

  • Bei Letzterer besteht überdies die Option einer Stundung für bis zu 24 Monate – bei weiterhin vollem Versicherungsschutz.
  • Wenn der Tod des Versicherten eintritt, wird die vereinbarte Summe ausgezahlt, und zwar in der Regel an die Person, die als „Bezugsberechtigter» bestimmt wurde,
  • Begünstigte können beispielsweise der Partner oder die Kinder sein, doch es gibt bei der Wahl keine Beschränkungen.

Auch Geschäftspartner, Angehörige und andere Nahestehende kommen infrage. Der Begünstigte erhält die Versicherungssumme auch dann, wenn die gesetzliche oder testamentarische Erbfolge etwas anderes vorsehen würde. Die vertraglich festgelegte Auszahlung der Risikolebensversicherung hat also Vorrang vor der Erbfolge,

Der Versicherte: Die Person, in deren Todesfall die Versicherungssumme ausgezahlt wird Der Versicherungsnehmer: Die Person, die die Versicherung abgeschlossen hat und in der Regel auch die Beiträge zahlt Der Bezugsberechtigte: Die Person, die im Todesfall des Versicherten die Auszahlung erhält

Gibt es keinen Bezugsberechtigten, steht dem Versicherungsnehmer die Leistung zu. Erst wenn auch dieser die Versicherungssumme nicht entgegennehmen kann, weil er ebenfalls verstorben, anderweitig verhindert oder die versicherte Person selbst ist, geht die Auszahlung der Risikolebensversicherung in das Erbe des Versicherungsnehmers über.

Den Versicherungsschein im Original Die Sterbeurkunde der versicherten Person sowie deren Personalausweis Den Erbschein, wenn Sie weder Bezugsberechtigter noch Versicherungsnehmer, dafür aber Erbe sind

Hinweis : Die Sterbeurkunde erhalten Sie beim Standesamt. Dazu müssen Sie den Totenschein, die Geburtsurkunde und den Personalausweis des Verstorbenen einreichen. Voraussetzung für die Auszahlung der Risikolebensversicherung im Todesfall ist, dass der Versicherte eines natürlichen Todes oder infolge eines Unfalls stirbt,

Auszahlung der Risikolebensversicherung nach einem Verbrechen : Stirbt der Versicherte infolge eines Verbrechens, muss dieses zunächst aufgeklärt werden. So wird sichergestellt, dass die Versicherungssumme nicht Motiv für ein Verbrechen war. Auszahlung bei Suizid : Hat der Versicherte sich selbst das Leben genommen, wird die Versicherungssumme in der Regel nicht oder erst nach einer Karenzzeit ausgezahlt. Ausnahmen können bei bestimmten Krankheiten bestehen. Bitte prüfen Sie dazu die sogenannte „Suizidklausel» im Vertrag. HUK24 zahlt hingegen auch im Suizidfall, sofern der Risikolebensversicherungsvertrag seit mindestens drei Jahren bestanden hat. Bei abgelaufenem Vertrag : Stirbt der Versicherte nach Vertragsende, erfolgt keine Auszahlung der Risikolebensversicherung. Prüfen Sie daher immer genau, wie lange die Versicherung noch läuft, und versichern Sie sich gegebenenfalls neu. Krankheit als Todesursache: Eine bekannte Vorerkrankung muss beim Abschluss der Versicherung zwingend angegeben werden. Wird später bekannt, dass Sie eine Vorerkrankung verschwiegen haben, kann die Auszahlung der Risikolebensversicherung verweigert werden.

Wichtig : Beantworten Sie alle Gesundheitsfragen beim Abschluss der Versicherung unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig. Sie riskieren sonst den Verlust des Versicherungsschutzes. Eine wichtige Frage, die immer wieder gestellt wird, ist die Frage nach der Besteuerung von Risikolebensversicherungen,

  • Grundsätzlich ist die Auszahlung der Risikolebensversicherung einkommenssteuerfrei.
  • Jedoch kann unter Umständen eine beträchtliche Erbschaftssteuer anfallen.
  • Bei verheirateten Paaren beträgt der Freibetrag, wenn die Partner voneinander erben, 500.000 €.
  • Für hinterbliebene Kinder liegt der Freibetrag bei 400.000 €.
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Für unverheiratete Partner sind es 20.000 €. Auf Summen, die über diese Freibeträge hinausgeben, fällt die Erbschaftssteuer an. Gerade bei unverheirateten Partnern ist davon auszugehen, dass die Freibetragsgrenze womöglich überschritten wird. Wichtig: Die genannten Freibeträge beziehen sich nicht nur auf etwaige Versicherungssummen, sondern auf die Erbmasse in ihrer Gesamtheit.

Damit die Auszahlung der Risikolebensversicherung steuerlich so wenig wie möglich belastet wird, können Sie die sogenannte „Über-Kreuz-Versicherung» nutzen. Dazu schließen Sie und Ihr Partner jeweils eine Versicherung nach folgendem Muster ab:

Partner A ist Versicherungsnehmer (und zahlt auch die Beiträge) der Versicherung A. Er ist außerdem der Bezugsberechtigte. Die versicherte Person ist jedoch Partner B. Partner B ist analog Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter der Versicherung B. Die versicherte Person ist Partner A.

Bei der HUK24 gehen Sie dafür so vor, dass Sie und Ihr Partner zunächst jeder für sich selbst als versicherter Person eine Risikolebensversicherung abschließen; im zweiten Schritt lässt sich über das Serviceportal „Meine HUK24″ dann für jede der beiden Versicherungen der Versicherungsnehmer ändern, sodass Sie beide am Ende „über Kreuz» risikolebensversichert sind.

Das bedeutet: Wenn ein Partner stirbt, wird die Versicherungssumme an den jeweils anderen Partner ausgezahlt. Die Erbschaftssteuer fällt dabei nicht an, da es sich nicht um ein Erbe handelt – als Bezugsberechtigter profitiert der hinterbliebene Partner von der Auszahlung der Risikolebensversicherung völlig unabhängig vom Erbrecht.

Wenn Paare sich trennen oder jeweils neue Beziehungen eingehen, kann es für sie sinnvoll sein, die Details einer bestehenden Risikolebensversicherung zu ändern. Vielleicht möchten Sie nicht, dass Ihr Ex-Partner im Falle Ihres Todes weiterhin bezugsberechtigt ist; oder Sie möchten die etwaige Auszahlung Ihrer Risikolebensversicherung auf Ihren neuen Partner festschreiben.

Die Änderung des Bezugsberechtigten ist in der Regel problemlos möglich. Dazu nehmen Sie einfach über das Serviceportal „Meine HUK24″ Kontakt mit uns auf. Auch die Änderung des Versicherungsnehmers ist über den HUK24-Servicebereich leicht durchführbar. Die Beiträge können also durchaus auch von einer anderen Person gezahlt werden.

Nicht ohne Weiteres möglich ist es dagegen, die versicherte Person ändern zu lassen, Das liegt daran, dass die Konditionen der Risikolebensversicherung unter anderem vom gesundheitlichen Zustand des Versicherten und von eventuell risikoreichen Hobbys bzw.

Ausgezahlt wird an den Bezugsberechtigten, den Versicherungsnehmer oder an dessen Erben, Die Risikolebensversicherung wird nicht nach Ablauf der Vertragslaufzeit ausgezahlt. Bei einer Kündigung findet keine Auszahlung der Risikolebensversicherung statt. Zur Auszahlung der Risikolebensversicherung im Todesfall des Versicherten müssen Sie dessen Versicherungsschein, die Sterbeurkunde und den Personalausweis des Versicherten einreichen. Bei Tod durch Verbrechen oder Suizid kann die Auszahlung verweigert werden. Gleiches gilt, falls bei Versicherungsabschluss Vorerkrankungen verschwiegen wurden. Mithilfe der „ Über-Kreuz-Versicherung » mit dem Partner lässt sich die Erbschaftssteuer umgehen.

: Wann erfolgt die Auszahlung der Risikolebensversicherung?

Wird die Auszahlung einer Risikolebensversicherung dem Finanzamt gemeldet?

Erbschaftsteuer bei verbundener Risikolebens­versicherung – Eine verbundene Risikolebensversicherung mit zwei Versicherungsnehmern bewegt sich steuerlich zwischen einer normalen Risikolebensversicherung und einem Überkreuz-Vertrag, Das heißt, die Hälfte der Auszahlungssumme unterliegt – in Abhängigkeit bereits ausgeschöpfter Freibeträge – der Erbschaftsteuer.

  1. Die Beitragszahlung erfolgt dabei jeweils hälftig durch beide Partner.
  2. Beispiel Angenommen, die Auszahlungssumme einer verbundenen Risikolebensversicherung beträgt 200.000 Euro, dann muss der Erbe auf 100.000 Euro Erbschaftsteuer bezahlen.
  3. Handelt es sich bei dem Erben um einen Ehepartner, verfügt er oder sie über einen Erbschaftsteuer-Freibetrag von 500.000 Euro,

Ob und wie viel Erbschaftsteuer auf die Auszahlung der Risikolebensversicherung tatsächlich anfällt, hängt also davon ab, welchen Anteil des Freibetrags der erbende Ehepartner bereits durch andere Vermögensgenstände ausgeschöpft hat. Heißt konkret: Hat der Erbe von seinem Freibetrag noch 100.000 Euro übrig, fällt auf die Auszahlung keine Erbschaftsteuer an.

Sofern nur eine Person Vertragspartner – also Versicherungsnehmer – wird, schuldet auch nur sie den Beitrag. Verstirbt der Versicherungsnehmer und bekommt dessen Partner als zweite versicherte und bezugsberechtigte Person die Versicherungsleistung, so unterliegt diese in voller Höhe der Erbschaftsteuer (vorbehaltlich Freibeträge); verstirbt hingegen der Partner, der nicht Versicherungsnehmer ist, so erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung, ohne dass diese der Erbschaftsteuer unterliegt.

Im Leistungsfall

Wie viele Deutsche haben eine Risikolebensversicherung?

Gesellschaft Die Deut­schen wer­den häu­fig als über­vor­sich­tig und als sehr gut ver­si­chert beschrie­ben. Nach Zah­len des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes fehlt in vie­len Haus­hal­ten jedoch die Absi­che­rung exis­ten­ti­el­ler Risi­ken. Das Statistische Bundesamt befragt alle fünf Jahre rund 60.000 Haushalte über ihre Einkommens-, Vermögens- und Schuldensituationen sowie Konsumausgaben – dazu gehören auch Versicherungen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat eine Sonderauswertung der Einkommens- und Verbraucherstichprobe des Statistischen Bundesamts durchgeführt: Die jüngste Statistik betrachtet das Jahr 2018 und zeigt auf, gegen welche Risiken sich die Deutschen versichert haben, und wo es noch Lücken gibt.

Was passiert am Ende der Laufzeit einer Risikolebensversicherung?

Was passiert nach Ablauf der Risikolebensversicherung? Lebt der Versicherte nach Ablauf der noch, ist die Absicherung beendet und es fallen keine Leistungen an. Lediglich wenn eine Beitragsrückgewähr vertraglich vereinbart wurde, kann der Versicherte mit einer Auszahlung rechnen.

Kann man eine Risikolebensversicherung jederzeit kündigen?

Eine Risikolebensversicherung (RLV) kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist problemlos und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Kann man eine Risikolebensversicherung beitragsfrei stellen?

Voraussetzungen für eine Beitragsfreistellung der Risikolebensversicherung – Eine Beitragsfreistellung ist bei der LV 1871 zu jeder Zeit möglich. Dies ist dann empfehlenswert, wenn der Versicherungsnehmer die Beiträge dauerhaft nicht mehr bezahlen kann.

  • Allerdings sind mit einer Beitragsfreistellung erhebliche Nachteile verbunden.
  • Der Todesfallschutz bleibt in diesem Fall nur teilweise erhalten: Die Versicherungssumme wird in einer bestimmten Höhe eingefroren, welche sich aus der ursprünglich vereinbarten Laufzeit und den bis zur Beitragsfreistellung geleisteten Zahlungen ergibt.

Für den Begünstigten bedeutet dies meist einen deutlich geringeren Schutz im Todesfall der versicherten Person. Eine beitragsfreie Fortführung der Risikoleben der LV 1871 in den Varianten Comfort oder Premium ist nicht möglich. Das heißt in diesem Fall erlischt der zusätzliche Versicherungsschutz aus dem Comfort- oder Premiumtarif.

  1. Ihr Vertrag wird im Basistarif fortgeführt.
  2. Eine vollständige Absicherung durch die Risikolebensversicherung ist dann also meist nicht mehr gegeben.
  3. Im schlechtesten Fall ergibt sich eine beitragsfreie Versicherungssumme von 0 Euro und somit hat der Versicherungsnehmer gar keinen Schutz mehr.
  4. Bessert sich die finanzielle Situation, kann der Vertrag innerhalb gewisser Fristen wieder in Kraft gesetzt werden.

Insgesamt sollte man in einem solchen Fall darüber nachdenken, ob nicht zunächst eine Stundung in Anspruch genommen wird, da hier der Schutz erhalten bleibt und somit Zeit bleibt, die Finanzen wieder zu ordnen. Jetzt Beitrag berechnen und vorsorgen

Was bekommt man bei einer Risikolebensversicherung Geld zurück?

Sie bildet kein Kapital und es gibt keinen Rückkaufwert. Kurz: Eine Auszahlung oder auch eine Erstattung geleisteter Beiträge nach Vertragsende gibt es nicht bei einer Risikolebensversicherung. Auch wenn Sie Ihre RLV während der Laufzeit kündigen, erhalten Sie kein Geld zurück.

Wie hoch ist der Rückkaufswert einer Risikolebensversicherung?

Das Wichtigste in Kürze – Die Beiträge sind zu hoch, die vereinbarte Versicherungssumme und die Konditionen passen nicht mehr zu deiner Lebenssituation, andere Policen bieten mehr Leistungen: Viele Gründe können dafür sprechen, ein Versicherungsverhältnis zu beenden.

  1. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht von der Versicherung erstattet. Es gibt keinen Rückkaufswert für deine Risikolebens­versicherung.
  2. Du kannst deine Versicherung unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist jederzeit kündigen.
  3. Bei einem Versicherungswechsel durchläufst du eine erneute Gesundheitsprüfung. Außerdem wird dein statistisches Sterberisiko neu beurteilt.

Wie läuft eine Risikolebensversicherung ab?

Absicherung und Sicherheit für Deine Familie! – Sicher hörst auch Du immer wieder, dass die Risikolebensversicherung gerade für Familien besonders wichtig sei. Aber warum ist sie so wichtig? Wenn Du eine Familie hast, möchtest Du, dass sie gut versorgt ist.

  • Das gilt auch und besonders dann, wenn Du unerwartet sterben solltest.
  • Denn dann würde Deine Familie ohne Versicherung vielleicht vor einem großen Schuldenberg stehen und nicht wissen, wie sie ihn begleichen soll.
  • Die Risikolebensversicherung zahlt eine vorher vereinbarte Versicherungssumme aus, wenn Du vor Ablauf der Versicherungsdauer stirbst.

Diese Versicherungssumme hilft Deiner Familie je nach vereinbarter Höhe, anfallende Kosten wie zum Beispiel für die Beerdigung, die Miete usw. zu bezahlen. Gerade wenn Du der Hauptverdiener bist, solltest Du Dir dringend darüber Gedanken machen, was mit Deiner Familie passiert, wenn Du einmal nicht mehr da bist. Text

Was leistet die Risikolebensversicherung?

Was leistet eine Risikolebensversicherung? – Mit einer Risikolebensversicherung können Sie für Ihre Familie, aber auch andere wirtschaftlich abhängige Hinterbliebene eine finanzielle Absicherung schaffen und ihnen die Gewissheit geben, dass für sie gesorgt ist, wenn Sie sterben.

Als Sicherheit für einen Kredit – etwa ein Immobiliendarlehen – lässt sich die Versicherung ebenfalls einsetzen. Eine Risikolebensversicherung zahlt im Fall des Todes der versicherten Person eine vereinbarte Summe an diejenigen Personen aus, die im Vertrag als Begünstigte genannt sind – zum Beispiel Ihre Familie.

Es handelt sich also um eine (reine) Versicherung für den Todesfall. Als so genannten Bezugsberechtigten können Sie nicht nur Familienangehörige, sondern auch jede beliebige andere Person benennen. Ihre Hinterbliebenen erhalten die Versicherungssumme, auch wenn Sie erst seit kurzer Zeit Prämien zur Risikolebensversicherung gezahlt haben.

Beachten Sie aber, dass die Versicherungssumme nur dann gezahlt wird, wenn der Versicherungsfall, also der Tod, während der Laufzeit der Versicherung eintritt. Wenn Sie eine Risikolebensversicherung abschließen, zahlen Sie Ihre Beiträge für das Versprechen des Lebensversicherers, dass er im Versicherungsfall – und nur dann – die vereinbarte Leistung erbringt und den von Ihnen bestimmten Personen die Versicherungssumme auszahlt.

Anders als bei der kapitalbildenden Lebensversicherung, werden bei der reinen Risikolebensversicherung die Beiträge nicht zum Aufbau von Kapital für eine Erlebensfallleistung verwendet. Sie dient nicht dem Vermögensaufbau. Daher sind die Beiträge für diesen Typ von Lebensversicherung deutlich niedriger als bei einer Kapitallebensversicherung,

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Wie viel Geld bekommt man von der Lebensversicherung?

Garantiert: Sparanteil und garantierte Verzinsung – Beim Abschluss einer Kapital-Versicherungspolice garantiert die Gesellschaft ihren Kunden eine Mindestverzinsung. Die garantierte Verzinsung wird nur auf den Sparanteil des Versicherungsbeitrages bezahlt.

  • Der vom Kunden bezahlte Versicherungsbetrag wird nämlich um einen Kosten- und Risikoanteil gekürzt.
  • Schätzungsweise gehen nur etwa 80 % des Versicherungsbetrages auf das Sparkonto des Kunden.
  • Diesen Betrag plus die aufgelaufenen Zinsen bekommt der Kunde auf jeden Fall zum Vertragsablauf als garantierte Leistung ausbezahlt oder verrentet.

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In welchem Fall zahlt die Risikolebensversicherung?

Bei der Risikolebensversicherung gibt es eine Auszahlung nur im Todesfall. Stirbt die versicherte Person während der Laufzeit, zahlt der Versicherer die Todesfallsumme auf einen Schlag aus. Wie hoch diese Summe ausfällt, legen Sie bei Abschluss des Vertrags fest.

Wer sollte eine Risikolebensversicherung abschließen?

Eine Risikolebensversicherung ist für jeden sinnvoll, der Angehörige oder Geschäftspartner für den Fall seines Todes finanziell absichern möchte. Besonders für Familien und Paare, die hauptsächlich vom Einkommen eines Hauptverdieners leben, ist diese Absicherung wichtig.

  1. Denn häufig entsteht im Todesfall des Hauptverdieners eine Einkommenslücke, welche die Hinterbliebenen alleine nicht füllen können.
  2. Wann eine Risikolebensversicherung sinnvoll ist Eine Risikolebensversicherung ist für Sie sinnvoll, wenn Angehörige finanziell von Ihnen abhängig sind oder Sie eine Immobilie oder das eigene Unternehmen finanziell absichern möchten.

Ein Vertrag ist dabei vor allem für folgende Personengruppen zu empfehlen:

Familie mit Kindern Immobilienkäufer mit Darlehen Unternehmensgründer / Geschäftspartner

Alleinstehende hingegen benötigen in der Regel keine Risikolebensversicherung. Eine Risikolebensversicherung ist zudem sinnvoll, da sie mit relativ geringen Beiträgen die Existenz geliebter Menschen sichert und somit Schutz und Sicherheit bietet. Eine 34-jährige alleinerziehende Mutter kann ihr Kind beispielsweise bereits ab rund acht Euro im Monat finanziell absichern.

Was bekommt man bei einer Risikolebensversicherung Geld zurück?

Sie bildet kein Kapital und es gibt keinen Rückkaufwert. Kurz: Eine Auszahlung oder auch eine Erstattung geleisteter Beiträge nach Vertragsende gibt es nicht bei einer Risikolebensversicherung. Auch wenn Sie Ihre RLV während der Laufzeit kündigen, erhalten Sie kein Geld zurück.

Wie berechne ich die Risikolebensversicherung?

Rechner für Ihre Risikolebensversicherung Die Kosten für eine Risikolebensversicherung (RLV) hängen von unterschiedlichen Faktoren ab, die Beiträge werden also für jede Versicherung individuell festgelegt. Daher lassen sich pauschale Aussagen über die Beitragshöhe nicht treffen.

  1. Aber: Mit dem Rechner für eine Risikolebensversicherung der HUK24 können Sie in nur wenigen Minuten unverbindlich herausfinden, wie hoch der finanzielle Aufwand für Sie voraussichtlich wäre.
  2. Sobald Sie mithilfe des Rechners Ihre Risikolebensversicherung geprüft haben, können Sie auf Wunsch einen entsprechenden Antrag direkt online stellen,

Der HUK24 Rechner für die Risikolebensversicherung führt Sie schrittweise durch einige Fragen, die für die Beitragsberechnung relevant sind. Dazu gehören zunächst Ihr Alter, Ihr Einkommen und die gewünschte Laufzeit der Versicherung, Auch ob Sie für sich allein, für Ihre ganze Familie oder für Ihren Partner eine Risikolebensversicherung wünschen, wird im Rechner berücksichtigt.

  • Persönliche Daten brauchen Sie in diesem Schritt nicht anzugeben – Sie können also völlig unverbindlich die Beiträge Ihrer Risikolebensversicherung berechnen.
  • Die voraussichtlichen Kosten, die pro Monat anfallen, werden Ihnen sofort angezeigt.
  • Sind Sie mit der Berechnung für Ihre Risikolebensversicherung zufrieden? Dann können Sie gern in einem nächsten Schritt die Gesundheitsprüfung erledigen,

Die läuft wesentlich weniger dramatisch ab, als es klingen mag: Sie brauchen nur wenige weitere Minuten Zeit, um auch hier einige einfache Fragen zu beantworten. Anschließend können Sie – wenn Sie es wünschen – den Begünstigten festlegen, Ihre persönlichen Daten angeben und direkt online den Antrag abschicken.

Ihr gewünschter Tarif ( Classic oder Premium-Schutz ) die gewünschte Art der Absicherung (z.B.) die Höhe der Versicherungssumme die vereinbarte Laufzeit Ihr Eintrittsalter und Ihr Alter bei Vertragsende Risikofaktoren (z.B. gefährliche Hobbys) und Gesundheitsfragen

Die folgenden Abschnitte beschreiben genauer, warum die oben genannten Aspekte bei der Beitragsberechnung relevant sind und wie sie im Rechner für Ihre mögliche Risikolebensversicherung erfasst werden.

Bei der HUK24 stehen Ihnen drei Tarife für Ihre Risikolebensversicherung zur Wahl. Der Tarif Classic bietet Ihnen eine günstige Absicherung Ihrer Hinterbliebenen mit weltweitem Schutz und sofortigem Versicherungsschutz im Falle eines Unfalltods. Außerdem haben Sie die Option, zu besonderen Anlässen Ihre Versicherungssumme zu erhöhen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung stattfindet.

  1. Solche Anlässe sind beispielsweise die Geburt eines Kindes oder die Finanzierung einer selbst bewohnten Immobilie mit einem Finanzierungsbetrag von mindestens 100.000 Euro.
  2. Der Tarif Premium bietet Ihnen zusätzlich die Optionen, zu einigen weiteren Anlässen die Versicherungssumme zu erhöhen sowie die ursprüngliche Laufzeit flexibel zu verlängern.

Im Falle einer fortschreitenden unheilbaren Krankheit profitieren Sie überdies von vorgezogenen Todesfallleistungen. Im Tarif Premium Plus erhalten Sie Boni, wenn Sie beispielsweise ein Kind bekommen oder eine Immobilie erwerben. Außerdem erhalten Sie eine Leistung, wenn Sie an einer schweren Krankheit leiden.

die Risikolebensversicherung der HUK24 (Classic-Tarif) bei einer Versicherungssumme von 150.000 € und bei einer Laufzeit von 25 Jahren

Für nur 12,03 € im Monat profitiert der Betriebswirt bereits von allen Leistungen des Tarifs Premium, für 15,14 € im Monat sogar von allen Leistungen des Tarifs Premium Plus. Die Versicherungssumme sollte so hoch angesetzt werden, dass Hinterbliebene für eine Dauer finanziell abgesichert sind, nach der sie finanzielle Unabhängigkeit erreicht haben können.

  • So brauchen sich die Lieben zusätzlich zur psychischen Belastung bei einem Todesfall nicht auch noch um ihre finanzielle Situation zu sorgen.
  • Eine grobe Empfehlung des Fachmagazins Finanztest lautet: Rechnen Sie bei einer Risikolebensversicherung mit einer Versicherungssumme, die ungefähr Ihrem dreifachen Bruttojahreseinkommen entspricht,

Haben Sie Kinder, sollte die Versicherungssumme etwa das Fünffache betragen. Bedenken Sie bei der Berechnung auch, dass eventuelle Darlehen mit abgesichert sein sollten. Die Laufzeit einer RLV wirkt sich auf die Beitragshöhe aus: Je kürzer die Laufzeit, desto niedriger sind auch die Beiträge.

  1. Wählen Sie die Laufzeit also so, dass sie nicht länger als nötig ausfällt, Ihre Hinterbliebenen zugleich jedoch bestmöglich abgesichert sind.
  2. Als grobe Orientierung empfiehlt die HUK24 Ihnen, die Laufzeit Ihrer Risikolebensversicherung so zu berechnen, dass am Vertragsende Ihr jüngstes Kind seine Ausbildung beendet haben und finanziell unabhängig sein dürfte,

Das kann beispielsweise um dessen 25. Lebensjahr herum der Fall sein. Möchten Sie mit einer Risikolebensversicherung Ihren Partner absichern, kann der Zeitraum bis zum Eintritt ins Rentenalter als Orientierung dienen. Als Mindestzeitraum sind 15 Jahre ratsam.

Falls es um geht, sollte die Laufzeit am besten so gewählt sein, dass mit ihrem Ablauf alle Kredite voraussichtlich vollständig getilgt sein werden. Die Eingabe Ihres Alters in den Rechner für Ihre mögliche Risikolebensversicherung beeinflusst mehrere relevante Faktoren. Unter anderem kann Ihnen dadurch eine Empfehlung für die optimale Laufzeit ausgesprochen werden und Sie behalten im Blick, wie alt Sie bei Vertragsende sein werden.

Übrigens: Je jünger Sie bei Vertragsbeginn sind, desto günstiger fällt der Beitrag für Sie aus. Der Rechner für eine Risikolebensversicherung ermittelt die voraussichtliche Beitragshöhe anhand von statistischen Daten. Diese geben beispielsweise Aufschluss über die wahrscheinliche Lebenserwartung eines Menschen, der einem bestimmten Beruf nachgeht, einige spezifische Hobbys hat oder bei dem gesundheitliche Beschwerden vorliegen.

Alter, Geschlecht, Größe und Gewicht Diese Angaben dienen unter anderem der Berechnung des Body-Mass-Index (BMI), der Rückschlüsse auf den gesundheitlichen Zustand einer Person zulässt. Für Frauen und Männer gilt ein Unisex-Tarif, es gibt also keine Unterschiede in der Beitragshöhe, die vom Geschlecht herrühren.
berufliche Situation Die Ausübung mancher Berufe ist mit einem erhöhten Sterblichkeitsrisiko verbunden: Beispielsweise ist ein Soldat in der Regel größeren Gefahren ausgesetzt als ein Büroangestellter.
Sport- und Freizeitaktivitäten Fragen hierzu sollen ergründen, ob Extremsportarten wie beispielsweise Fallschirmspringen betrieben werden.
Konsum von Tabak, Drogen oder Betäubungsmitteln Langjähriges Rauchen kann sich negativ auf die Gesundheit auswirken. Auch die Einnahme von Drogen oder anderen Betäubungsmitteln hat einen Einfluss auf die Gesundheit und damit auf den Abschluss und die Berechnung der Risikolebensversicherung.
Auslandsaufenthalte Längere Auslandsaufenthalte (z.B. über mehr als 6 Wochen) können unter Umständen der Versicherung entgegenstehen. Ebenso werden Auslandsaufenthalte in Risikogebieten bei der Berechnung berücksichtigt.
Krankheiten und Beschwerden Hier sind vor allem solche Krankheiten und Beschwerden von Relevanz, die sich langfristig auf die Gesamtgesundheit auswirken können.
Krankenhausaufenthalte, Behandlungen und Medikamente Wer in letzter Zeit einen Krankenhausaufenthalt hatte oder medizinisch behandelt wurde, muss darüber Auskunft geben. Gleiches gilt für geplante kommende Krankenhausaufenthalte und Behandlungen sowie für die Einnahme von Medikamenten.

Die Beantwortung dieser Fragen dauert vielfach nur wenige Minuten. Der Rechner für die HUK24 Risikolebensversicherung arbeitet mit einer verkürzten Gesundheitsprüfung, die Sie zügig durchführen können, ohne allzu alte Unterlagen heraussuchen zu müssen.

  1. In aller Regel genügen Angaben zu Ereignissen innerhalb der vergangenen 5 oder höchstens 10 Jahre.
  2. Auch die Fragen zu Ihrer Sport- und Freizeitgestaltung sind überschaubar und leicht zu beantworten.
  3. Übrigens hat die Prüfung all dieser Details für Sie als Versicherungsnehmer Vorteile.
  4. Schließlich sollen sich die Beiträge für Ihre Risikolebensversicherung ja nicht nach den Lebensbedingungen anderer Menschen richten, sondern individuell für Sie berechnet sein.

Je gesünder und jünger Sie bei Abschluss sind, desto stärker können Sie von dauerhaft niedrigen Beiträgen profitieren. Zusätzlich haben Sie je nach Tarif die Möglichkeit, zu besonderen Anlässen die Laufzeit und die Versicherungssumme zu erhöhen, ohne dass eine erneute Prüfung stattfindet.

Eine Risikolebensversicherung kann für Ihre Hinterbliebenen und/oder einen aufgenommenen Kredit eine wertvolle Absicherung sein, die im Fall der Fälle vieles erleichtert. Die Beiträge für eine Risikolebensversicherung sind in der Regel verhältnismäßig niedrig und erreichen mitunter nur eine Höhe von wenigen Euro pro Monat.

Die HUK24 wurde außerdem als günstigster Anbieter für Risikolebensversicherungen ausgezeichnet. Nutzen Sie den Rechner, um Ihre Risikolebensversicherung so zu planen, dass sie genau auf Ihre individuelle Lebenssituation zugeschnitten ist, Eine erste unverbindliche Berechnung dauert nur wenige Minuten und Sie brauchen keine persönlichen Daten anzugeben.