Außergerichtliche Beratung – Benötigst Du als Privatperson den Rat eines Rechtsanwalts oder eine Auskunft, darf die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch nicht höher als 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer sein, es darf also insgesamt nicht mehr als 226,10 Euro kosten ( § 34 RVG ).
Wie viel kostet ein Rechtsanwalt im Durchschnitt?
Erstberatung oder kostenlose Ersteinschätzung vom Anwalt – Kommt es zu einer rechtlichen Streitigkeit, so ist es für die Beteiligten regelmäßig wichtig, ob die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt überhaupt lohnt. Eine telefonische Erstberatung durch einen Anwalt hilft dabei, unnötige Kosten zu vermeiden und das Risiko von Beginn an zu überblicken.
KLUGO vermittelt Ihnen schnell und unkompliziert eine Erstberatung, bei der Sie sofort erfahren, ob weitere rechtliche Schritte in Ihrem Fall überhaupt notwendig sind. Neben der telefonischen Erstberatung, in der Sie erste Hinweise zum weiteren Vorgehen und Ihren Rechten erhalten, bietet KLUGO auch eine kostenlose Ersteinschätzung an.
Sie dient jedoch nur der groben Orientierung und um herauszufinden, ob überhaupt ein Anwalt tätig werden muss. Wir von KLUGO bieten Ihnen neben unseren kostenlosen Beiträgen, Musterschreiben, Rechnern und Fallbeispielen auch den Service der Vermittlung einer telefonischen Erstberatung mit einem Anwalt.
- Die Rechtsberatung beantwortet Ihnen erste Fragen und kann pro Rechtsfall einmal in Anspruch genommen werden.
- Die durchschnittlichen Kosten für eine solche Erstberatung betragen bei einem Rechtsanwalt gewöhnlich bis zu 190,00 € (nach § 34 Abs.1 Satz 3 RVG ).
- LUGO vermittelt Ihnen diesen Service zu wesentlich geringeren Kosten.
Mit der Hilfe von KLUGO sparen Sie also bares Geld. Wichtig zu wissen : Ein erstes Beratungsgespräch bzw. eine erste Auskunft durch den Rechtsanwalt darf nicht mehr kosten als die oben genannten 190,00 Euro zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer. Benötigen Sie als Privatperson ein Gutachten zur Einschätzung der Rechtslage, dann darf dieses maximal 250,00 Euro zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer kosten. Nutzen Sie das kostenlose Erstgespräch, um sich darüber zu informieren, welche Anwaltskosten wahrscheinlich auf Sie zukommen und welches Risiko Sie mit Ihrem Rechtsstreit eingehen werden. Mit KLUGO haben Sie die Garantie, dass Kosten im Anschluss an die Erstberatung erst anfallen, wenn eine Beratung ergibt, dass ein Anwalt tätig werden muss und Sie sich für dessen Beauftragung entscheiden.
Im Beratungsgespräch wird eine kurze Erklärung und Übersicht zu den Kosten eines Rechtsverfahrens gegeben. Die Höhe ist abhängig vom Streitwert und der Instanz, Die Kosten steigen mit den Instanzen. Dazu können Sachverständigenkosten, Zeugenkosten und Auslagen kommen. Mit KLUGO können Sie eine telefonische Erstberatung durch einen Rechtsanwalt sofort wahrnehmen.
In der Erstberatung erhalten Sie eine Übersicht zu den Kosten, die sich durch das Rechtsverfahren ergeben. Sollten Sie eine entsprechende Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt die Versicherung die angefallenen Kosten. Sollten Sie keine Versicherung haben und sind finanziell nicht in der Lage die Gerichtskosten und die Kosten für Ihren Anwalt zu tragen, können Sie unter gewissen Voraussetzungen die Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.
Nutzen Sie unseren Service für ein telefonische Erstberatung mit einem Anwalt. Erläutern Sie telefonisch Ihren Fall und erkundigen Sie sich nach den Kosten. Parallel können Sie einen Anwaltskosten-Rechner nutzen.
Bei Fragen zum Thema Anwaltskosten helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Fachanwälte stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.
Was kostet ein Anwalt in der Stunde?
2. Berechnen Sie auch Stundensätze? – WW Fachanwalts- und Rechtsanwaltskanzlei rechnet generell nach einem Stundensatz zwischen 240 und 400 Euro (+ USt.) ab, sobald der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit nicht seriös abschätzbar ist. Das ist immer der Fall im Umgangsrecht (Streit um die Kinder), in Verhandlungen mit dem Betriebsrat (Arbeitsrecht) und in allen außergerichtlichen Klärungsversuchen mit hoher emotionaler Beteiligung, besonders im Nachbar-, Bau- und Mietrecht,
Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Auslagenkosten – Zusätzlich kann der Rechtsanwalt seinem Mandanten entstandene Auslagen in Rechnung stellen. Darunter versteht man z.B. die Ausgaben für
Kopien und Ausdrucke Versand von Dokumenten Telefonate Fahrten und Geschäftsreisen
Diese Kosten kann der Rechtsanwalt teils in voller Höhe abrechnen, teils sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) feste Sätze oder Pauschalen vor. Für Telefonate und Briefe etwa darf der Anwalt Kosten von 20 Prozent der Anwaltsgebühren berechnen, maximal aber 20 Euro.
Wie viel kostet ein Gespräch beim Anwalt?
Was kostet das? Guter Rat ist nicht umsonst. Doch die Höhe von Anwaltshonoraren wird häufig überschätzt. Zudem lohnt es sich in der Regel, für einen Anwalt oder eine Anwältin Geld auszugeben. Wenn man durch anwaltlichen Rat einen aussichtslosen Prozess vermeiden kann, so liegt der Vorteil auf der Hand.
- Gewinnt man einen Prozess mit anwaltlicher Hilfe, so wird die gegnerische Partei in der Regel zur gesamten Kostenerstattung verpflichtet; und wer rechtsschutzversichert ist, dessen Kosten werden ohnehin von der Versicherung übernommen.
- Auch wer einen wichtigen Vertrag schließen will, sollte den Rat eines Rechtsanwalts einholen.
Dies spart unter Umständen Kosten und Ärger und gibt die Sicherheit eines ausgewogenen Ergebnisses. Allgemeine Grundlagen In Deutschland erfolgt die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung entweder nach dem Gesetz – dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – oder aufgrund von Vereinbarungen.
Solche Vergütungsvereinbarungen sind statt der gesetzlichen Gebühren immer möglich, es sind jedoch gewisse gesetzliche Vorgaben zu beachten (§ 49b Bundesrechtsanwaltsordnung, §§ 3a bis 4b Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Beispielsweise ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht erlaubt.
Eine Vergütungsvereinbarung in Textform muss abgeschlossen werden und darf nicht in der Anwaltsvollmacht enthalten sein. Zu beachten ist auch der Hinweis in der Vergütungsvereinbarung, dass im Falle des Unterliegens die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss.
- Bei den Gebühren für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten wird zwischen dem Honorar für die außergerichtliche Beratung, dem Honorar für die außergerichtliche Vertretung sowie für die gerichtliche Vertretung unterschieden.
- Grundsätzlich gilt, dass der Anwalt oder die Anwältin gesetzlich dazu verpflichtet ist, unnötige Kostenrisiken für die Mandanten zu vermeiden und entsprechend zu beraten.
Ist das Honorar des Anwalts vom Gegenstandswert abhängig, so muss der Anwalt seinen Mandanten hierüber informieren. Lassen Sie sich die Honorarstruktur am besten im Rahmen der Erstberatung von Ihrem Anwalt erklären, dann wissen Sie, was auf Sie zukommt.
- Grundsätzlich ist für das Entstehen der Gebühr der Auftrag maßgeblich, den Sie dem Anwalt erteilen.
- Gesetzliche Regelung – Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Gesetzliche Basis für das Honorar von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ist in Deutschland das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
- Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht aus dem Gesetzestext und dem Vergütungsverzeichnis.
Im Gesetzestext sind die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften enthalten. Das Vergütungsverzeichnis enthält die einzelnen Gebührentatbestände. Das Vergütungsverzeichnis ist dem Gesetz als Anlage 1 beigefügt. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht mehrere Gebührenarten vor.
Entweder sind Fest- oder Rahmengebühren festgelegt. Festgebühren fallen in der Regel für die gerichtliche Tätigkeit im Zivil-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht an. Rahmengebühren sieht das Gesetz überwiegend für außergerichtliche Tätigkeiten sowie weitestgehend für die Gebiete des Straf- und Sozialrechts vor.
Das Anwaltshonorar berechnet sich in Zivilsachen in der Regel aus zwei Faktoren: dem Gegenstandswert und der auftragsgemäß entfalteten Tätigkeit. Wie hoch die Gebühr im konkreten Einzelfall ist, errechnet sich aus der Gebührentabelle, die als Anlage 2 dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beigefügt ist.
Unter dem Gegenstandswert einer Angelegenheit versteht man den objektiven Geldwert oder das wirtschaftliche Interesse des Auftraggebers. Bei Forderungsangelegenheiten entspricht er dem Betrag der geltend gemachten oder abzuwehrenden Forderung. Bei nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist der Gegenstandswert teils den besonderen gesetzlichen Regelungen, teils der umfangreichen Rechtsprechung hierzu zu entnehmen.
Im gerichtlichen Verfahren wird der Gegenstandswert vom Gericht festgesetzt. Vergütung für außergerichtliche Tätigkeiten Will der Mandant lediglich einen mündlichen Rat, eine Auskunft oder ein Gutachten soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken.
- Wird eine solche Vereinbarung nicht geschlossen und ist der Auftraggeber Verbraucher, betragen die Gebühren des Rechtsanwaltes für die außergerichtliche Beratung und die Erstattung von Gutachten maximal 250 Euro zzgl.
- Mehrwertsteuer.
- Die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch ist für einen Verbraucher nicht höher als 190 Euro zzgl.
Mehrwertsteuer. Zusätzlich kann der Rechtsanwalt notwendige Auslagen geltend machen. Ist vom Auftrag die außergerichtliche Vertretung beispielsweise gegenüber dem Vermieter, Arbeitgeber oder Vertragspartner o. ä umfasst, richtet sich die Gebühr nach den Nummern 2.300 ff.
- Des Vergütungsverzeichnisses.
- Je nach Arbeitsaufwand entsteht eine halbe bis eine zweieinhalbfache Gebühr.
- Eine höhere Gebühr als 1,3 kann der Anwalt nur dann berechnen, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war.
- Ommt es zu einer außergerichtlichen Einigung, fällt zusätzlich eine so genannte Einigungsgebühr an (Nr.1.000 ff des Vergütungsverzeichnisses).
Eine Einigung liegt vor, wenn durch das Mitwirken eines Rechtsanwaltes eine Vereinbarung getroffen wird, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beigelegt wird. Vergütung bei gerichtlicher Vertretung Bei der gerichtlichen Vertretung durch einen Rechtsanwalt fallen in der Regel eine so genannte Verfahrens- und eine Terminsgebühr an.
Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sind für die einzelnen Verfahren dazu besondere Regelungen getroffen worden, z.B. für das Zivilverfahren, Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, Strafverfahren etc. Kommt es zu einer Einigung, fällt zusätzlich eine so genannte Einigungsgebühr an (Nr.1000 ff des Vergütungsverzeichnisses).
Was kostet ein Anwalt? Anwaltskosten – Gebühren – Geld | Herr Anwalt
Eine Einigung liegt vor, wenn durch das Mitwirken eines Rechtsanwaltes eine Vereinbarung getroffen wird, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beigelegt wird. Bei Strafsachen entsteht grundsätzlich eine Grundgebühr für die Einarbeitung in den Sachverhalt.
- Darüber hinaus fällt eine Verfahrensgebühr und gegebenenfalls eine Terminsgebühr im Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Verfahren an.
- Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger werden unterschiedlich vergütet, in der Regel erhält der Pflichtverteidiger 80% der Mittelgebühr des Wahlverteidigers.
- Vergütung in Bußgeldsachen Auch in Bußgeldsachen fällt ähnlich wie bei einer Vertretung in Strafsachen zunächst eine Grundgebühr an.
Darüber hinaus werden eine Gebühr für die Tätigkeit im Verwaltungsverfahren, Verfahrens- und ggf. Terminsgebühr für das Verfahren vor Gericht und ggf. Gebühren für weitere Tätigkeiten berechnet. Auch die zu erstattenden Auslagen sind im Vergütungsverzeichnis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes geregelt.
Auch hier sind jedoch abweichende Vereinbarungen möglich. Solche Vereinbarungen bieten sich beispielsweise dann an, wenn umfangreiche Anlagen zu kopieren sind oder Reisen durch den Anwalt wahrgenommen werden müssen. Die Gerichtskosten setzen sich zusammen aus den gerichtlichen Gebühren und den gerichtlichen Auslagen.
Die Gerichtskosten werden auf der Grundlage des Gerichtskostengesetzes (GKG), des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) und diverser Nebengesetze erhoben. Gerichtsgebühren werden für die Tätigkeit des Gerichts als solche erhoben. Die Höhe der Gebühr ist nicht davon abhängig, welche Aufwendungen dem Gericht aus dem Verfahren tatsächlich erwachsen, sondern richtet sich nach dem Streitwert, der in der Regel mit dem Gegenstandswert identisch ist.
- Im Unterschied dazu richten sich die gerichtlichen Auslagen nach den Aufwendungen, die dem Gericht im Einzelfall entstanden sind.
- Dazu gehören beispielsweise die Kosten für die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG) sowie bestimmte Post- und Telekommunikationskosten.
In der Praxis bedeutsam sind hauptsächlich die Sachverständigenkosten. Sie richten sich nach einem im JVEG festgelegten Stundensatz und sind vor allem bei kleinen Streitwerten oft höher als die Gerichtsgebühren. Zeugen und Schöffen werden grundsätzlich nach ihrem Verdienstausfall entschädigt; zudem werden ihre Anreisekosten erstattet.
- In vielen Verfahrensarten wird das Tätigwerden des Gerichts von der Leistung eines Gerichtskostenvorschusses abhängig gemacht.
- Es wird dann der (vorläufige) Streitwert ermittelt und anhand der Gerichtskostentabelle der entsprechende Vorschussbetrag angefordert.
- Anlage 2 des GKG) (BGBl.
- I 2013, 2671) Wenn Sie sich die anwaltliche Beratung finanziell nicht leisten können, müssen Sie nicht auf die Durchsetzung Ihrer Rechte verzichten.
Dafür sorgen die Beratungshilfe sowie die Prozesskostenhilfe. Beratungshilfe Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, sich auf Kosten der Landeskasse außergerichtlich beraten zu lassen. Hierzu muss ein Beratungshilfeschein beim zuständigen Gericht (in der Regel das Amtsgericht, in dessen Gerichtsbezirk der Wohnsitz liegt) beantragt werden.
Das Gericht prüft dann, ob eine außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt notwendig ist und ob Sie die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können. Mit dem Beratungshilfeschein können Sie dann zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen und sich außergerichtlich beraten und gegebenenfalls vertreten lassen.
Der Anwalt darf dann höchstens 15 Euro (seit 01.08.2013) von Ihnen verlangen. Alle weiteren Kosten muss er gegenüber der Landeskasse abrechnen. Prozesskostenhilfe Ist jemand nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage, die Kosten eines Prozesses zu tragen und bietet die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichend Aussicht auf Erfolg, so kann ihm das Gericht auf Antrag Prozesskostenhilfe gewähren.
Dies bedeutet, dass man von der Zahlung der Gerichtskosten, der Kosten des eigenen Anwalts und den Auslagen für Zeugen und Sachverständige befreit ist. Diese übernimmt dann die Landeskasse. Soweit Ihre Einkommensverhältnisse es zulassen, kann das Gericht anordnen, dass die Kosten von Ihnen in monatlichen Raten (so genannte Prozesskostenhilfe (Pkh) mit Ratenzahlung) an die Landeskasse zurückzuzahlen sind.
Das Gericht kann jedoch vier Jahre lang nach der rechtskräftigen Entscheidung überprüfen, ob eine Änderung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist und die verauslagten Kosten von Ihnen erstattet verlangen.
Formulare und Ausfüllhilfen (z. Antrag auf Pkh) und anderes finden Sie auf dem
Rechtsschutzversicherungen erfüllen eine wichtige rechts- und sozialstaatliche Aufgabe. Sie entlasten den Versicherten von Verfahrenskosten und helfen Ihnen damit, Ihr Recht durchzusetzen, ohne dass Sie unter dem Druck der drohenden Kosten vorzeitig resignieren und damit auf berechtigte Ansprüche verzichten müssen.
- Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll.
- Allerdings sollte man die Leistungen der verschiedenen Rechtsschutzversicherer vergleichen und im Einzelfall prüfen, für welchen Lebensbereich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist.
- Ist ein Rechtsschutzversicherungsvertrag abgeschlossen, sollte man den Rechtsanwalt gleich zu Beginn darüber informieren und die Versicherungspolice sowie den Text der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung zur Hand haben.
Die sogenannte Deckungszusage, also die Erklärung der Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung, holt entweder der Versicherungsnehmer selbst oder der Rechtsanwalt ein. Dieser schildert der Rechtsschutzversicherung dann bereits kurz den Sachverhalt und hat vorher geprüft, ob überhaupt ein Rechtsschutzfall vorliegt.
Wie kann man wissen ob ein Anwalt gut ist?
Woran erkenne ich einen guten Anwalt ? Wenn Sie die Qualität eines vor deutschen Zivilgerichten tätigen Rechtsanwalts beurteilen wollen, sollten Sie sich keinesfalls an den Vorbildern orientieren, die Ihnen vielleicht aus Film und Fernsehserien vertraut sind.
- Denn bei diesen handelt es sich im wahrsten Sinne des Wortes um «Schauspieler».
- Unsere Zivilprozesse laufen völlig anders ab als Prozesse in den USA oder auch Prozesse, die in Anlehnung daran z.B.
- Im Fernsehen dargestellt werden.
- Vor unseren Zivilgerichten überwiegen die «leisen Töne».
- Unser Zivilrecht und Zivilprozessrecht ist geprägt durch den schriftlichen Vortrag der Parteien (Kläger und Beklagte).
Vor der Gerichtsverhandlung, dem Gerichtstermin bzw. Termin zur mündlichen Verhandlung, wird das Verfahren schriftlich vorbereitet. Die Tatsachen und Beweisangebote, die den wesentlichen Gegenstand einer Klage oder einer Klageabwehr bilden, müssen vorher schriftlich vorgebracht werden.
- Auch die im Gerichtstermin zu stellenden Anträge werden vorher formuliert und gegenüber dem Gericht schriftlich angekündigt.
- In der späteren Gerichtsverhandlung werden dann nicht etwa die dem Gericht bereits bekannten schriftlichen Ausführungen der Parteien mündlich wiederholt oder gar vorgelesen.
- Vielmehr werden lediglich die schriftsätzlich angekündigten Anträge gestellt.
Der die Anträge begründende weitere Sachvortrag der Parteien wird als allseits bekannt vorausgesetzt. Lediglich einzelne Aspekte des Vortrages und ihre rechtliche Bewertung werden in der Gerichtsverhandlung noch einmal kurz angesprochen.
Vor diesem Hintergrund kann es passieren, dass ein Rechtsanwalt in der mündlichen Verhandlung nur den schriftlich angekündigten Antrag stellt, sich dann in der gesamten Gerichtsvehandlung nicht mehr zu Wort meldet und anschließend den Gerichtssaal als Sieger verlässt.
- Dieser Anwalt hat den Prozess sorgfältig vorbereitet.
- Also erkennen Sie einen guten Anwalt nicht unbedingt daran, ob und wie oft er lautstark im Gerichtstermin das Wort ergreift.
- Entscheidend ist vielmehr die schriftliche Vorbereitung des Rechtstreits und dann der Gang der mündlichen Gerichtsverhandlung.
Läuft der Rechtsstreit in seinem Sinne, wendet sich also das Gericht in der mündlichen Verhandlung mit seinen Hinweisen und Erläuterungen erkennbar ausschließlich an die Gegenpartei, dann besteht für einen guten Anwalt, der den schriftsätzlichen Vortrag der Parteien genau kennt und die rechtliche Bewertung der Angelegenheit richtig einschätzen kann, überhaupt kein Anlass, die Verhandlung durch überflüssige Wortbeiträge künstlich zu verlängern.
Vorsicht ist allerdings angebracht bei Anwälten, die immer schweigen, also auch dann, wenn das Gericht sich an sie wendet, die Ausführungen der Gegenpartei bestätigt und die Verhandlung nicht im Sinne ihrer Mandanten läuft. Schüchternheit oder unterwürfige Haltung gegenüber der geäußerten Meinung des Gerichts helfen in derartigen Fällen mit Sicherheit nicht weiter.
Hier gilt es – und das macht einen guten Anwalt aus – selbstbewusst und mit überzeugenden Argumenten der sich abzeichnenden Meinungsbildung des Gerichts entgegenzutreten. Ein guter Anwalt wird sich weder von der Gegenpartei noch vom Gericht «die Butter vom Brot nehmen lassen». Er weiß in der Regel vor dem Gerichtstermin, wie der zu verhandelnde Fall rechtlich zu bewerten ist.
Wenn das Gericht seiner Rechtsauffassung nicht folgen will, wird er sich bemühen, das Gericht unter Darlegung der maßgeblichen Tatsachen und aller rechtlichen Aspekte von der Richtigkeit seiner Auffassung zu überzeugen. Ein guter Anwalt wird seine Meinung dabei selbstbewusst gegenüber dem Gericht vertreten, denn er hat seinen Fall vorher sorgfältig rechtlich geprüft und durchleuchtet und weiß, dass er gegebenenfalls ein fehlerhaftes Urteil in der nächsten Instanz durch ein höheres Gericht korrigieren lassen kann.
- Selbstverständlich gibt es aber auch zahlreiche Fälle und Situationen, in denen ein Sachverhalt oder die Rechtslage keineswegs eindeutig ist.
- Ein guter Anwalt erkennt das vorher bei der sorgfältigen Vorbereitung des Rechtstreits.
- Hier gilt es, einerseits den Standpunkt seiner Partei gegenüber der Gegenpartei und dem Gericht überzeugend zu vertreten und andererseits Möglichkeiten auszuloten, die unsichere Prozesslage durch einen für seine Partei möglichst günstigen Vergleich zu beenden.
Nur hierdurch kann dem Risiko eines negativen Ausgangs des Rechtstreits begegnet werden, der unter Umständen erst nach mehreren kostenträchtigen Instanzen endgültig entschieden werden wird.
Grundlegende Kenntnisse des im Einzelfall maßgeblichen Rechts, des Prozessrechts, die Fähigkeit sowohl schriftlich als auch mündlich exakt und gewandt zu formulieren, klares analytisches Denken, sicheres Auftreten und geschicktes Verhandeln, Taktik und Spontanität, gepaart mit Berufs- und Lebenserfahrung zeichnen einen guten Anwalt aus.
- Jüngeren Anwälten wird häufig nachgesagt, sie seien oft kampfeslustiger und hätten mehr Biss.
- I n schwierigen Fällen und in Fällen, in denen es um viel geht, würde ich persönlich allerdings stets den Anwälten mit einigen Jahren Berufserfahrung und entsprechend auch mehr Lebenserfahrung gegenüber Berufsanfängern den Vorzug geben.
Ein guter Rechtsanwalt wird nach einer sorgfältigen Analyse des ihm geschilderten Sachverhalts und einer gründlichen Prüfung der Rechtslage seinem Mandanten die Risiken und Erfolgsaussichten eines zu führenden Rechtstreits darlegen, ehe er den Mandanten in einem gerichtlichen Verfahren vertritt.
Wann werden die Anwaltskosten übernommen?
Welche Kosten deckt die Prozesskostenhilfe ab? Welche Risiken bestehen dennoch? – Wird Prozesskostenhilfe bewilligt, muss die Partei für die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Rechtsanwalts je nach ihren finanziellen Verhältnissen gar keine Zahlungen oder nur gesetzlich festgelegte Ratenzahlungen leisten.
- Die Kosten der anwaltlichen Vertretung werden übernommen, wenn das Gericht einen Rechtsanwalt beiordnet, was besonders beantragt werden muss.
- Wann man von den Gerichtskosten und den Kosten des eigenen Anwalts völlig befreit ist, bzw.
- In welchen Fällen eine Ratenzahlungsverpflichtung besteht, wird in der Broschüre „ Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe » näher erläutert.
Die Prozesskostenhilfe schließt außerdem nicht jedes Kostenrisiko aus. Insbesondere erstreckt sie sich nicht auf die Kosten, die die gegnerische Partei zum Beispiel für ihren Rechtsanwalt aufwendet. Verliert eine Partei das Gerichtsverfahren, so muss sie dem Gegner diese Kosten in aller Regel auch dann erstatten, wenn ihr Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist.
Wie lange dauert eine Erstberatung beim Anwalt?
Wie lange dauert die Erstberatung? – Bitte rechnen Sie mit ungefähr einer Stunde. Die Dauer kann aber variieren: In vielen Fällen wissen wir schon nach kürzerer Zeit, was zu tun ist, in manchen schwierigen und umfangreichen Fällen dauert es auch mal länger.
Mir ist sehr wichtig, dass Sie nicht den Eindruck erhalten, Ihre Angelegenheit würde «wie am Fließband» behandelt: Ich bitte daher um Verständnis, dass ich nur eine bestimmte Anzahl von Erstberatungen terminieren kann und es daher – insbesondere um Feier- und Ferientage herum – zu Wartezeiten kommen kann.
Nur hierdurch kann ich aber eine gleichbleibend hohe Beratungsqualität gewährleisten. Falls in Ihrer Angelegenheit Fristen laufen, teilen Sie mir dies bitte unbedingt bei der ersten Kontaktaufnahme mit, damit wir im Notfall sofort einen zeitnahen Termin miteinander vereinbaren können.
Wer muss den Brief vom Anwalt zahlen?
Kosten – Wenn man im Unrecht ist und damit dafür gesorgt hat, dass die Gegenseite einen Rechtsanwalt beauftragen musste, muss man in der Regel auch die gegnerischen Rechtsanwaltskosten erstatten. Wenn man dann noch einen eigenen Rechtsanwalt beauftragt, muss man auch diesen bezahlen.
Wie bekommt man einen Anwalt Wenn man kein Geld hat?
Sie wollen sich einen Anwalt nehmen, haben aber kein Geld? Beratungshilfe rechtzeitig beantragen! – Wenn Sie sich einen Anwalt nicht leisten können, sollten Sie regelmäßig, bevor Sie einen solchen aufsuchen, den Beratungshilfeschein beantragen. Dies können Sie bei dem in Ihrem Einzugsgebiet zuständigen Amtsgericht erledigen – genauer: in der Rechtsantragsstelle des Gerichts.
- Einige Gerichte wünschen aufgrund der Auslastung die Terminierung.
- Informieren Sie sich also rechtzeitig, um ggf.
- Wichtige Fristen nicht zu verpassen, wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben.
- Haben Sie kein Geld für einen Rechtsanwalt, können Sie daneben auch im ersten Termin mit einem Juristen die Beratungshilfe mit dessen Unterstützung beantragen.
Informieren Sie den Juristen vorab hierüber. Das Problem dabei: Wird Ihnen keine Beratungshilfe bewilligt, müssen Sie für die Kosten des bereits beauftragten Anwalts selbst aufkommen. Kommt es dann zur Scheidung, Sie haben aber kein Geld für den Anwalt, kann dieser gemeinsam mit dem Scheidungsantrag die Verfahrenskostenhilfe beantragen,
Was kostet ein verlorener Prozess?
Klage verloren Muss der Anwalt haften? Wer einen Zivilprozess verliert, muss sämtliche Kosten tragen. Ohne Rechtsschutzversicherung kann das extrem teuer werden. In einer solchen Situation darf man durchaus die Frage stellen, ob eventuell der Anwalt einen Fehler gemacht hat.
- Die Rechtsprechung ist äußerst streng gegenüber Rechtsanwälten.
- Wenn der Anwalt seinen Pflichten nicht vollumfänglich nachgekommen ist, muss er dafür geradestehen.
- Es besteht ein Schadensersatzanspruch gegen den Anwalt.
- Besonders in Zeiten von Klagewellen und Massenverfahren kommt es leider öfter vor, dass Anwälte den eigenen Profit über die Interessen der Mandanten stellen.
Es werden allzu viele aussichtslose Klagen erhoben, beispielsweise bei den Themen Abgasskandal, Darlehenswiderruf oder fehlgeschlagene Kapitalanlagen. Zudem kommt es vor, dass der Anwalt den individuellen Besonderheiten des Einzelfalls zu wenig Aufmerksamkeit schenkt, weil versucht wird, eine große Masse von Fällen mit geringstmöglichem Aufwand „nach Schema F» abzuwickeln.
Dies geht nicht selten schief. Wie erkennt man, ob der Anwalt Schuld an einer verlorenen Klage hat? Einen Zivilprozess zu führen, ist keine einfache Aufgabe. Von einem Rechtsanwalt wird die uneingeschränkte Kenntnis der Gesetzeslage und der höchstrichterlichen Rechtsprechung verlangt. Er muss in jeder Situation das Interesse des Mandanten so weit wie möglich durchsetzen und muss dabei stets die sichersten und kostengünstigsten Maßnahmen ergreifen.
Nun könnte man denken, dass bei einer verlorenen Klage immer der Anwalt schuld sein muss. So einfach ist es aber nicht. In einem Gerichtsverfahren gibt es nämlich auch Umstände, die der Anwalt nicht beeinflussen kann. Zu bedenken ist, dass vor Gericht von Richtern entschieden wird.
- Richter sind Menschen.
- Menschliche Entscheidungen lassen sich niemals sicher vorhersagen.
- Es kann auch sein, dass der Richter die Klage zu Unrecht abgewiesen hat.
- Es kann aber auch vorkommen, dass weder der Richter noch der Anwalt einen Fehler gemacht hat und die Klage trotzdem verloren wurde.
- Dies kann beispielsweise vorkommen, wenn vor Gericht ein Zeuge eine ungünstige Aussage gemacht hat.
Die Erfahrung zeigt jedoch, dass tatsächlich viele verlorene Klagen auf anwaltliche Fehler zurückzuführen sind. Betroffene sollten daher die Arbeit des Anwalts kritisch hinterfragen. Es gibt gewisse Anhaltspunkte die ein anwaltliches Verschulden vermuten lassen: 1.
- Unzureichende Ber atung Vor der Erhebung einer gerichtlichen Klage hat der Anwalt den Mandanten richtig zu beraten.
- Dies betrifft insbesondere die Erfolgsaussichten der Klage.
- Von einer Klage, die von Anfang an aussichtslos ist, muss der Anwalt abraten.
- Er hat über etwaige Risiken aufzuklären und über das Kostenrisiko im Fall der Niederlage zu informieren.
Wenn eine solche Beratung nicht stattgefunden hat oder der Anwalt gar den sicheren Erfolg der Klage versprochen hat, liegt mit großer Wahrscheinlichkeit eine Anwaltspflichtverletzung vor.2. Anwaltsfehler lassen sich aus dem gerichtlichen Urteil ablesen Wenn die gerichtliche Klage durch ein Urteil abgewiesen wurde, sollte man die Urteilsgründe aufmerksam prüfen.
Häufig werden im Urteil rechtliche Gründe für das Scheitern der Klage angeführt. Beispielsweise können gesetzliche Vorschriften oder bereits früher ergangene Rechtsprechung dem klägerischen Anspruch entgegenstehen. Dann drängt sich die Frage auf, warum der Anwalt dies nicht im Vorfeld der Klage berücksichtigt hat.
Wahrscheinlich muss dann dem Anwalt zur Last gelegt werden, dass er eine von Anfang an aussichtslose Klage erhoben hat. Allerdings hängt die Beurteilung der Rechtslage oftmals von der individuellen Auffassung des Richters ab, sodass es sich nicht immer um einen Anwaltsfehler handeln muss.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es bei pflichtgemäßer anwaltlicher Arbeit eigentlich keine „bösen Überraschungen» geben darf. Auch wenn der Anwalt in vielen Fällen nicht sicher vorhersagen kann, wie eine gerichtliche Entscheidung ausgehen wird, muss er zumindest über bestehende Risiken aufklären.
Ein Anwalt der einem „das Blaue vom Himmel verspricht» oder ohne jegliche Warnung vor Risiken eine Klage erhebt, handelt in der Regel pflichtwidrig. Wenn dann der Prozess verloren geht, sollte ein Schadensersatzanspruch gegen den Anwalt geprüft werden.
- Jeder Rechtsanwalt hat eine Berufshaftpflichtversicherung.
- Vermögensschäden, die durch Pflichtverletzungen des Anwalts verursacht werden, werden von der Berufshaftpflichtversicherung gedeckt.
- Somit ist gesichert, dass ein geschädigter Mandant seinen Schaden ersetzt bekommt.
- Bei verlorenen Klagen ist es generell zu empfehlen, eine Zweitmeinung einzuholen.
Die Kanzlei TREWIUS Rechtsanwälte bietet im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung eine Überprüfung auf etwaige Anwaltsfehler an. Gerne übernehmen wir für Sie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Rechtsanwalt und seiner Haftpflichtversicherung.
- Falls es dabei zu Widerstand kommt, übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung in der Regel das Kostenrisiko eines Schadensersatzprozesses.
- Wenn eine Klage in erster Instanz abgewiesen wird, stellt sich stets auch die Frage, ob Berufung gegen das Urteil eingelegt werden sollte.
- Hierzu ist zu prüfen, ob das klageabweisende Urteil Rechtsfehler enthält und ob Aussicht auf Erfolg durch Einlegung der Berufung besteht.
Auch in diesem Fall ist es durchaus zu empfehlen, eine Zweitmeinung von einem anderen Rechtsanwalt einzuholen. Einerseits besteht eventuell die Möglichkeit, den Prozess doch noch zu gewinnen. Andererseits besteht das Risiko, die bereits entstandenen Kosten noch zu vervielfachen und am Ende darauf sitzen zu bleiben.
eigene Anwaltskostengegnerische AnwaltskostenGerichtskostenverloren gegangene Ansprüche
Wer vor Gericht verliert, ist stets in mehrfacher Hinsicht geschädigt. Vor Gericht gilt: Wer verliert, zahlt die gesamten Kosten des Rechtsstreits. Diese setzen sich zusammen aus den eigenen Anwaltskosten, den gegnerischen Anwaltskosten und den Gerichtskosten.
- Dabei können sich erschreckend hohe Beträge aufsummieren.
- Hinzu kommt natürlich noch, dass bei einer Klageabweisung das ursprüngliche Ziel der Klage nicht mehr erreicht werden kann.
- Wenn ein klageabweisendes Urteil rechtskräftig wird, kann der betreffende Anspruch – ob er berechtigt war oder nicht – niemals mehr durchgesetzt werden.
Auch der Schaden durch den verloren gegangenen Anspruch muss der Anwalt ersetzen, wenn der Anspruch bei pflichtgemäßer anwaltlicher Arbeit durchsetzbar gewesen wäre. Die Erfahrung zeigt, dass bei verlorenen Klagen oftmals Anwaltsfehler eine Rolle spielen.
- Eine Überprüfung durch einen im Bereich der Anwaltshaftung erfahrenen Rechtsanwalt lohnt sich deshalb.
- Noch ein Tipp zum Schluss: Wer als Betroffener nach einer verlorenen Klage das ungute Gefühl hat von seinem Anwalt nicht gut vertreten worden zu sein, sollte dieses Gefühl nicht ignorieren.
- Eine Zweitmeinung einzuholen, kann schließlich nicht schaden.
Die Kanzlei steht Ihnen gerne für eine zur Verfügung. Weitere Informationen zum Thema Anwaltshaftung, Anwaltskosten und Gebühren finden Sie auf unserer, : Klage verloren Muss der Anwalt haften?
Wie teuer ist der beste Anwalt?
Vergütungsvereinbarungen im Strafrecht – Anwälten ist es auch gestattet, für ihre Tätigkeit Vergütungsvereinbarungen zu treffen oder – unter bestimmten Voraussetzungen – ein Erfolgshonorar zu vereinbaren. Insbesondere in zivilrechtlichen Gerichtsverfahren dürfen die vereinbarten Honorare in der Regel dabei jedoch nicht unter den für das Verfahren bestimmten gesetzlichen Gebühren liegen.
- Rechtsanwälte sollen nicht durch Dumping-Preise in einen Wettbewerb getrieben werden, der ihrer Funktion als Organe der Rechtspflege unwürdig wäre.
- In komplexeren und umfangreicheren Strafverfahren spielen die Vorgaben des Rechtsanwalts-Vergütungs-Gesetzes jedoch in der Praxis fast keine Rolle.
- Hier wird fast ausschließlich mit individuellen Honorarvereinbarungen, meist nach Stundensätzen gearbeitet.
Dies hat verschiedene Gründe. Zum einen werden gerade in Wirtschaftsstrafverfahren und Steuerstrafverfahren die Weichen bereits im Ermittlungsverfahren gestellt. Meist ist in solchen Verfahren das primäre Verteidigungsziel, eine Anklage – und damit eine öffentliche Hauptverhandlung – gerade zu verhindern.
- Hierzu sind oft tausende Seiten von Akten auszuwerten und umfangreiche Schriftsätze zu komplizierten Sachverhalten und schwierigen Rechtsfragen anzufertigen.
- So ein Verfahren kann einen Verteidiger tagelang beschäftigen, obwohl es niemals öffentlich wird.
- Nach den Sätzen des RVG würde lediglich die Gebühr für das Ermittlungsverfahren anfallen – weniger als fünfhundert Euro.
Die gesetzliche Gebührenordnung ist für solche Fälle nicht geschaffen. Dasselbe gilt erst recht in denjenigen Fällen, bei denen es unter Umständen erst gar nicht zu der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens kommt, wie etwa bei der Anfertigung einer steuerlichen Selbstanzeige,
- Auch hier wird in der Praxis ausschließlich mit Honorarvereinbarungen gearbeitet, da angemessene Gebührentatbestände, die der tatsächlichen Verantwortung und dem Aufwand des Anwalts gerecht werden, nicht existieren.
- Die Höhe eines vereinbarten Verteidigerhonorars bemisst sich vor allem nach dem Zeitaufwand für den Verteidiger sowie der Bedeutung des Verfahrens für den Mandanten.
Letztlich wird der Betrag individuell zu verhandeln sein. Es gibt dabei von Kanzlei zu Kanzlei große Unterschiede, wobei sich auch deutliche Preisunterschiede aus regionalen Besonderheiten ergeben. Großkanzleien in München oder Frankfurt berechnen meist höhere Honorare als Kanzleien in kleineren Städten in Rechnung stellen würden.
Aus verschiedenen Statistiken ergeben sich einige Richtwerte, So ergab eine Umfrage des Institutes für Anwaltsmanagement aus dem Jahr 2009, dass die Stundensätze der deutschen Anwaltschaft zwischen 136 € und 220 € liegen. Dabei sind Einzelanwälte meist günstiger als Sozietäten und Fachanwälte pro Stunde im Schnitt 20 € teurer als nicht spezialisierte Anwälte.
Im Bereich des Wirtschaftsstrafrecht verlangen internationale Großkanzleien im Schnitt 220 € pro Stunde für die Tätigkeit eines angestellten Rechtsanwalts und ca.370 € pro Stunde für die Beteiligung eines Teilhabers der Kanzlei.